VB Frey

Wie müssen Tuningmaßnahmen an einem Fahrzeug bei der Versicherung berücksichtigt werden? Und was, wenn man das nicht tut?

Im Jahr 1953 brachte die Firma Kamei den ersten Spoiler auf den Markt. Seither haben sich die Möglichkeiten des Fahrzeugtunings extrem weiterentwickelt. Sei es nur die Optik oder der Wunsch nach Leistungssteigerung. Dieses Thema sollte auch bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden.

Was ist Fahrzeugtuning überhaupt?

Tuning bezeichnet individuelle optische, akustische oder leistungsorientierte Veränderungen an Pkws, Motorrädern und Lkws. Im engeren Sinne versteht sich unter dem Begriff „Tuning“ die Feinabstimmung des Motors, der Aerodynamik einer Karosserie oder des Fahrwerks zur Leistungssteigerung. Am häufigsten finden Veränderungen an Rädern und Reifen, am Auspuff, am Fahrwerk, durch optische Spoilerlippen und am Motor statt. Aber auch Folierungen, Sonderlackierungen und Airbrushs fallen unter das optische Tuning.

Grundsätzlich: Es darf alles verändert werden, was die Sicherheit nicht negativ beeinflusst.

Die Kfz-Versicherung sollte von Tuning-Maßnahmen immer in Kenntnis gesetzt werden (wg. § 23 VVG). Unabhängig von der Frage der Betriebserlaubnis muss die Versicherung über jede nachträgliche Veränderung des Fahrzeugs informiert werden. Denn wenn sich die Risikolage verändert, wird auch die Prämie angepasst. Im Kaskobereich verhält es sich zudem so, dass nur bei rechtzeitiger Meldung die verbauten Teile mit in den Vertrag und damit den Versicherungsschutz eingeschlossen und im Schadenfall ersetzt werden (Stichwort Sonderausstattung).

Wird dem Versicherer das Tuning nicht gemeldet, kann dieser im Schadenfall prüfen, ob er den Fahrer wegen der Gefahrerhöhung in Regress nehmen kann (Haftpflichtschaden) oder die Kaskoentschädigung auf die Standardausstattung begrenzt. Prämiennachforderung oder gar Vertragskündigung können weitere Folgen einer versäumten Anzeige sein. Solchen Stress kann man sich mit einer kurzem Meldung einfach vom Leib halten.

Wie berücksichtigt man Tuning in der Kasko?

Im Haftpflichtbereich ist es primär die Leistungssteigerung, die eine Risikoerhöhung darstellen kann. Diese ist einfach anzuzeigen. Hatte das Fahrzeug zunächst 120 PS, kommt es nach dem Chip-Tuning (oder klassisch mechanisch mit „scharfer Nockenwelle“ und Co.) auf 150 PS, kann man das messen und den neuen Wert anzeigen.

Bei der Kaskodeckung stellt die zusätzliche Investition in Bauteile und ähnliches die Risikoerhöhung dar, die über die Sonderausstattung angezeigt werden sollte. Die Anschaffung dieser oder die Kosten für eine Lackierung lassen sich noch recht einfach nachweisen. Schwieriger könnte es teilweise beim Innenausbau werden. Armaturenbretter, die mit Leder überzogen werden, Kofferraumausbauten aus Fieberglas… – Tuning bietet viele Möglichkeiten, selbst kreativ Hand anzulegen. Am Ende hat man aber nur wenige Zahlen auf Rechnungen vorzuweisen – die Hundert Arbeitsstunden, die man in sein Projekt steckte, sieht niemand. Wir raten daher dazu, eine Fotodokumentation anzulegen, damit man sich ein konkretes Bild vom Aufwand machen kann und die angegebene Stundenzahl glaubhaft wird. Die Stunde kann dann mindestens mit einem Laienlohn von 10 Euro pro Stunde angesetzt werden.

Quelle: VEMA