Sind private Flugmodelle/Drohnen grundsätzlich haftpflichtversichert?
Rund 385.500 Drohnen werden allein in Deutschland privat geflogen, doch trotz des steigenden Trends für die Flugmodelle wissen viele Drohnenliebhaber nicht, dass Drohnen der gesetzlichen Haftpflicht-versicherungspflicht unterliegen und dies mit einer gesonderten Bescheinigung nachgewiesen werden muss.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber auch dafür haften. Dies gilt so auch für den Gebrauch von Drohnen und Flugmodellen. Der Gesetzgeber hat bei der Versicherungspflicht aus gutem Grund keine Ausnahme für Drohnen geschaffen. Gerät eine Drohne außer Kontrolle, was je nach Größe bereits durch einen stärkeren Windstoß passieren kann, rechnet niemand damit, dass Gefahr aus der Luft droht. Meist werden Fahrzeuge oder Gebäude beschädigt, aber auch von teils schweren Personenschäden wussten Zeitungen bereits zu berichten. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem auch eine Haftpflichtversicherung, über die es versichert werden kann bzw. automatisch ist.
In der Privat-Haftpflichtversicherung der Württembergischen Versicherung AG sind im PremiumSchutz ab dem Tarifjahr 2017 Flugdrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 5 Kg automatisch mit einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro mitversichert. Ab dem Tarifjahr 2020 sind Flugdrohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu 5 Kg automatisch bis zur vereinbarten Versicherungssumme (max. 50 Mio. €) mitversichert.
Gerne beraten wir Sie bezüglich des erforderlichen Versicherungsschutzes für Ihr Flugmodell. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.