VB Frey

Ab März gelten neue schwarze Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter

Ab 1. März 2020 dürfen Mofas, Mopeds und E-Scooter nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Die neuen Schilder sind direkt bei Ihrem Kfz-Versicherer erhältlich. Wer im März weiter mit alten grünen Plaketten fährt, macht sich strafbar und ist nicht versichert.

Wer mit seinem Mofa, Moped oder E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren will, braucht eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Um erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz aktuell ist, wechselt die Farbe jedes Jahr Ende Februar zwischen schwarz, blau und grün.

Über die dreistellige Buchstabenkombination lässt sich leicht feststellen, wo das Fahrzeug versichert ist - die entsprechende Auskunft gibt es im Internet unter https://www.zentralruf.de/online-anfrage/mofakennzeichen-abfrage oder telefonisch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800/2502600.

Diese Fahrzeuge brauchen das klassische Versicherungs-Kennzeichen aus Blech mit den Maßen 13,0x10,1 cm:

1.
Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren.

2.
Elektrofahrräder mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h.

3.
Quads und Trikes mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern.

4.
E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.

5.
Motorisierte Krankenfahrstühle

6.
Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.

Diese Fahrzeuge brauchen die selbstklebende Versicherungsplakette auf Klebefolie mit den Maßen 6,7x5,5 cm:

1.
E-Scooter oder Segways, für die eine Betriebserlaubnis entsprechend der am 15. Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erteilt wurde.

Nur diese Elektrokleinstfahrzeuge dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet werden. Andere Fahrzeuge wie z. B. Hoverboards, Monowheeler und solche E-Scooter, die die Voraussetzungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nicht erfüllen, dürfen nur auf abgeschlossenem Gelände verwendet werden.

Quelle: https://www.gdv.de/de/themen/news/ab-maerz-gilt-das-neue-schwarze-kennzeichen-fuer-mofas--mopeds-und-e-scooter-56546 vom 18.02.2020